Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fenster-Türen-Wimmer

Fenster - Türen - Wimmer
3170 Hainfeld Kirchengasse 2
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 07:30 - 12:00
oder tel. Terminvereinbarung
+43 (0) 2764 36037
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oder tel. Terminvereinbarung +43 664 96 299 18
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Allgemeine Geschäftsbedienungen
 
Fenster-Türen-Wimmer e. U.
1.       Allgemeines
Die Ausführung der Bestellung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auf Grund umseitiger Angaben die bestellten Elemente bzw. Waren nach Maß angefertigt werden.
Aus vorgenannten Gründen ist die Bestellung nicht nur unwiderruflich, sondern angefertigte Elemente bzw. Waren können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Konstruktionsänderungen behält sich der Auftragnehmer vor.
Farbunterschied im Rahmen der üblichen Toleranz (lt. Hersteller bezogene Produkthandbücher) werden vom Auftragnehmer anerkannt.
Die baulichen Öffnungen zur Fenster-& Türmontage sind lt. Angaben Maßgetreu und mit zementgebundenen Klebespachtel fein gespachtelt vorzubereiten.
Sämtliche Sturzausführungen sind Bauseitig isoliert und durchbiegungsfrei herzustellen.
Bei nicht ordnungsgemäßer bauseitiger Vorbereitung kann eine Montage abgebrochen werden, etwaige Zusatzkosten (Vorbereitung durch Monteur bzw. gesonderte Anfahrt) werden in Rechnung gestellt. Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Die erforderlichen Unterlagen für einen allfälligen Kredit bzw. für erforderliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber beizubringen.
Dieser Auftrag gilt auch dann, wenn die Förderung nicht in der vollen Höhe der Auftragssumme gewährt wird.
Mündliche Abmachungen sind nicht getroffen worden.
Falls die geschäftliche Verbindung nicht vom Auftraggeber angebahnt wurde gilt eine Woche Stornofrist
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung tritt uns der Auftraggeber den auch aliquoten – Kaufpreis sicherungshalber ab, bei Weitergabe durch Barzahlung übereignet uns der Käufer den vom zweiten Käufer künftig zu empfangenen Preis im Wege des Besitzkonstituts.
 
2.       Liefertermine
Alle vom Auftragnehmer angegebenen Liefertermine werden nach bestem Ermessen erstellt. Sie sind Jedoch nur als annähernd zu betrachten.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die dem Auftragnehmer die Lieferung und Montage wesentlich erschweren und unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, ihre Leistungen und die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatzwegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.  
Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von dem bis dahin noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
 
3.       Preise
Unsere Preise sind veränderlich im Sinne der gültigen ÖNORMEN. Bezüglich Preiserhöhungen entsprechend der ÖNORMEN, wird auch die Benachrichtigung durch den Auftragnehmer verzichtet und die Erhöhung voll anerkannt.
Unsere Einheitspreise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab unserem Schauraum.
 
4.       Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, gelten nachstehende Zahlungskonditionen:
Grundsätzlich gilt eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme als vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Eine zweite Teilrechnung von 35% der Auftragssumme ist zahlbar bei Wareneingang bei uns am Lager, zahlbar vor Montagebeginn ohne Abzug.
Der Restbetrag nach Fertigstellung und Übergabe vom Monteur an den Auftraggeber (Kann auch eine ausgewählte Vertretung des Auftraggebers sein, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt Mahn- & Inkassospesen sowie 12% Verzugsspesen zu verrechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor dem Auftragnehmer steht es frei, auch Teillieferungen inkl. Waren die am Lager oder im Schauraum stehen, in Rechnung stellen; für diese Teilrechnungen gelten dieselben Zahlungsbedienungen wie für die Schlussrechnung.
Werden neben Fenster und Türen auch andere Waren in Auftrag gegeben (z.B. Sohlbänke, Fensterbretter, Jalousien, Fußböden, usw.), so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits gelieferten Fenster und Türen auch dann in Rechnung zu stellen, wenn die vorgenannten Waren erst später nachgeliefert werden.
Dasselbe gilt sinngemäß für kleine Nacharbeiten, welche entsprechend dem Baufortschritt erst nachträglich erfolgen können (z.B. Versiegelungen usw.), Mängel (Reklamationen) entheben den Auftraggeber nicht der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedienungen.
 
5.       Gewährleistung, Schadensersatz
Die Gewährleistung gilt 24 Monate ab Zustellung; die gilt auch für ein allfälliges Rückgriffsrecht gemäß § 99b AGBG im Zusammenhang mit gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen.
Die Lieferung gilt als zugestellt, sobald an der im Auslieferungswerk zur Abholung durch den Vertragspartner bereitgestellt wird bzw. – bei schriftlicher ausdrücklich vereinbarter Zustellung frei Haus bzw. frei Baustelle – an der vom Vertragspartner bezeichneten Zustelladresse eingelangt ist.
Der Vertragspartner wird jede Lieferung, durch Containerlieferungen (=Ware bleibt regelmäßig bis zum tatsächlichen Montage- bzw. Einbauvorgang bzw. bis zur Weiterveräußerung im bereitgestellter Container) in jeden Fall unverzüglich noch vor einer Montage und/oder Be- oder Weiterverarbeitung, Längstens aber binnen 21 (einundzwanzig) Kalendertagen ab Bereitstellung der Ware im Auslieferungswerk oder (bei vereinbarter Zustellung) ab Übergabe an den Vertragspartner bezeichneten Zustelladresse, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit prüfen und Mängelrügen uns gegenüber anzeigen.
Für die Rechtzeitigkeit gilt das Einlangen der Mängelrüge bei uns.
Nachweislich trotz ordnungsgemäßer Prüfung der Lieferung durch den Vertragspartner erst nachträglich erkennbare Mängel sind uns gegenüber vom Vertragspartner unverzüglich, Längstens aber binnen 5 (fünf) Werktagen ab Erkennbarkeit anzuzeigen.
Alle Mängelrügen sind schriftlich unter exakter Bezeichnung des Mangels bzw. des Schadens und Übermittlung einer Fotodokumentation, erforderlichenfalls auch unter Übermittlung repräsentativer Muster an die Firma FENSTER-TÜREN-WIMMER e. U. zu richten.
Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige der Mängelrüge bei uns innerhalb der vorangeführten vereinbarten Fristen, gilt die Lieferung als vom Vertragspartner genehmigt.
Dem Vertragspartner kommen daher keine Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche mehr zu; ebenso wenig ha der Vertragspartner ein Leistungsverweigerungs-/ Zurückbehaltungsrecht.
Für alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gilt, dass die Existenz des Mangels zur Zeit der Übergabe ausnahmslos vom Vertragspartner zu beweisen ist; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
Im Falle rechtzeitiger berechtigter Mängelrügen können wir nach eigener Wahl
 1.)      Die mangelhafte Ware an Ort und Stelle verbessern;
 2 .)      Die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile davon ersetzen;
 3.)      Den Liefergegenstand gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurücknehmen und vom Vertrag zurücktreten.
Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistung nicht verlängert.
Für Schadenersatzforderungen jeglicher Art haften wir nur bei Vorsatz oder groben Verschulden.
Der Verschuldensnachweis ist vom Vertragspartner zu erbringen. Für Mängelfolgen und Begleitschäden (z.B. Betriebsausfall, Verdienstentgang, entgangener Gewinn etc.) ist jede Haftung ausgeschlossen.
 
6.       Datenschutz
Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Kundendaten, und zwar Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die im Zusammenhang mit meinem Lieferauftrag stehenden Bestelldaten zur Durchführung meines Auftrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
Ich bin als ausgewiesener Kunde an After-Sales-Nachrichten und Informationen über Sonderangebote und Neuerungen im Produktbereich Fenster, Türen, Tore, Sonnen- und Insektenschutz sowie Innentüren auch mittels E-Mail interessiert, und der automationsunterstützten Verarbeitung meiner Kundendaten dazu, einverstanden.
Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.
Zum Zweck einer Nachfrage über meine Zufriedenheit mit der erfolgten Abwicklung meines Lieferauftrages bin ich mit einem Anruf des von der Internorm Fenster GmbH Gemeinsam mit meinem Lieferanten zur Durchführung der Erhebung eingeschalteten fachkundigen Dienstleisters aus dem Bereich Marktforschung und dessen Analyse meiner Bewertungsangaben einverstanden, und stimme zu, dass meine Kundendaten dazu und für statistische Zwecke von meinem Lieferanten automationsunterstützt verarbeitet und an die Internorm Fenster GmbH in 4050 Traun, Ganglgutstraße 131, übermittelt werden, ebenso meine Bewertungsangaben, sei es personenbezogen oder anonymisiert.
 
Mit freundlichen Grüßen
FENSTER-TÜREN-WIMMMER e. U.
Kirchengasse 2
3170 Hainfeld

Herr Alexander Wimmer
Geschäftsführer

Fenster-Türen-Wimmer e.U.
Firmenbuchnummer FN 6172233x
UID - Nnummer AUT 66682039

Fenster-Türen-Wimmer e.U.
Firmenbuchnummer FN 6172233x
UID - Nnummer AUT 66682039
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UID - Nnummer AUT 66682039
© 2024 Alexander Wimmer Fenster-Türen-Wimmer
Fenster-Türen-Wimmer e.U.
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Fußzeile Fenster-Tueren-Wimmer
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